Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ab diesem Tag gilt EUweit für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Geregelt wird das im European Accessibility Act (EAA), der ein Mindestmaß an Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen regelt. Die folgenden Fragen und Antworten richten sich an Website-Betreiber. Die FAQ soll Unternehmen, Institutionen und Vereine bei der Entscheidungsfindung helfen, um Notwendigkeit und Wege zur Barrierefreiheit der eigenen Website zu klären.
Gerne berate ich Sie zum Thema barrierefreie Websites mit CMS-Anbindung sowie über die Anforderungen für Unternehmen und Institutionen ab Juni 2025. Zudem biete ich die Validierung Ihrer Website mit Blick auf Barrierefreiheit an. Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeiten in einem unverbindlichen Erstgespräch. Rufen Sie mich einfach an: 0162 4274462.
Barrierefreie Websites sind so gestaltet und entwickelt, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen sie problemlos nutzen können. Alle Benutzer sollen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, gleichermaßen auf Informationen und Funktionen zugreifen können. Barrierefreie Website sind wichtig, um die digitale Inklusion zu fördern und sicherzustellen, dass das Internet für alle Nutzer zugänglich ist.
Einige wichtige Aspekte einer barrierefreien Website umfassen zum Beispiel:
1. Text-Alternative: Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, um sicherzustellen, dass Benutzer mit Sehbehinderungen den Inhalt verstehen können.
2. Strukturierte und sinnvolle Inhalte: Die Verwendung von semantischem HTML, um eine klare Struktur und Bedeutung für den Inhalt zu schaffen. Dies hilft nicht nur Benutzern mit Bildschirmlesegeräten, sondern verbessert auch die allgemeine Benutzererfahrung.
3. Kontrastreiche Gestaltung: Verwendung von ausreichendem Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu verbessern. Das gilt auch für Grafiken.
4. Tastaturzugänglichkeit: Gewährleistung, dass alle Funktionen der Website über die Tastatur bedient werden können, um Benutzer mit Mobilitätseinschränkungen zu unterstützen.
6. Flexibles Layout: Ein responsives Design, das sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpasst, um die Benutzerfreundlichkeit für Menschen mit unterschiedlichen Geräten zu gewährleisten.
7. Barrierefreie Formulare: Formulare sollten klar beschriftet sein, und es sollten Hinweise gegeben werden, um die Eingabe zu erleichtern.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern in vielen Ländern auch gesetzlich vorgeschrieben. Zum Beispiel erfordert die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in Deutschland, dass Websites des Öffentlichen Rechts barrierefrei gestaltet werden müssen, um die Chancengleichheit für alle Internetnutzer sicherzustellen.
Die Kosten für die Entwicklung einer barrierefreien Website variieren stark und hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab: Der Größe und Komplexität der Website, der bereits vorhandenen Barrierefreiheit, der Art der Inhalte sowie den spezifischen Anforderungen und Standards, die erfüllt werden müssen. Über Kosten einer Validierung schreibt die Website der Aktion Mensch (dort finden Sie weiteren Zahlen zur Frage was kostet eine barrierefreie Website):
"Eine erste, grobe Analyse Ihrer Website kostet oft nur einen Personentag. Diese Kosten belaufen sich in etwa zwischen 600 Euro und 1.200 Euro. Die Analyse lohnt sich in der Regel für Websites und Onlineshops jeder Größenordnung."
Faktoren für die Kosten einer barrierefreien Website können zum Beispiel folgende sein:
Umfang der Website: Die Anzahl der Seiten, Funktionen und Interaktionen auf der Website beeinflusst die Gesamtkosten. Eine einfache Informationswebsite wird wesentlich kostengünstiger sein als eine komplexe E-Commerce-Plattform oder eine umfangreiche Webanwendung.
Barrierefreiheitsstandards: Die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards, wie die WCAG-Richtlinien, kann zusätzliche Kosten verursachen. Höhere Konformitätsstufen (z.B. WCAG 2.1 Level AAA im Vergleich zu Level AA) erfordern häufig einen höheren Zeitaufwand.
Bestehende Website: Wenn es bereits eine Website gibt, sind möglicherweise bestehende Inhalte zu überarbeiten und neue Funktionen hinzuzufügen, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Das führt zu zusätzlichen Kosten.
Design-Anpassungen: Die Anpassung des Designs, um sicherzustellen, dass es barrierefrei ist, verursacht zusätzliche Kosten. Dies beinhaltet die Optimierung von Farbkontrasten, Schriftgrößen und Layouts.
Schulung und Überwachung: Schulungen für Entwickler, Designer und Redakteure sind oft notwendig, um sicherzustellen, dass sie die Prinzipien der Barrierefreiheit verstehen und umsetzen können. Die laufende Überwachung und Wartung der Barrierefreiheit verursachen ebenfalls Kosten.
Die Validierung einer Website auf Barrierefreiheit überprüft, ob die Website die Standards und Richtlinien für barrierefreie Webinhalte erfüllt. Eine der häufigsten Grundlagen für diese Überprüfung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) erstellt wurden.
Ich teste den technischen Ist-Zustand Ihrer Website auf folgende Anforderungen der Barrierefreiheit:
HTML-Validierung: Die Website sollte korrektes HTML verwenden, um eine klare Struktur und semantische Bedeutung sicherzustellen. Dies kann durch die Verwendung von HTML-Validierungswerkzeugen wie dem W3C Markup Validation Service überprüft werden.
CSS-Validierung: Cascading Style Sheets (CSS) sollten korrekt implementiert werden, um sicherzustellen, dass das Design und die Präsentation der Website konsistent und zugänglich sind. CSS-Validierungstools wie der W3C CSS Validation Service helfen dabei.
JavaScript-Validierung: Wenn JavaScript auf der Website verwendet wird, sollte es so implementiert werden, dass es barrierefrei ist. Dazu gehört die Gewährleistung, dass alle interaktiven Elemente auch ohne Maus bedienbar sind und dass Informationen für assistive Technologien zugänglich sind.
Formulare und interaktive Elemente: Formulare sollten leicht verständlich und bedienbar sein. Jedes Feld sollte ein passende Beschreibung seiner Funktion haben und zudem die Tastaturnavigation unterstützen. Voraussetzung ist valides Markup.
Alternativtexte für Bilder: Alle Bilder sollten mit prägnanten und aussagekräftigen Alternativtexten versehen sein, um sicherzustellen, dass Menschen mit Sehbehinderungen den Inhalt verstehen können.
Farbkontraste: Die Farbkontraste auf der Website sollten so stark sein, dass Texte für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut lesbar sind. Es gibt Online-Tools, die die Farbkontraste automatisiert überprüfen.
Responsive Design: Das Layout einer Website sollte auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen gut vollständig navigierbar und lesbar sein. Auch so wird eine ausreichende Bedienbarkeit für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gesichert.
Leichte Sprache: Die Verwendung von Leichter Sprache kann die Verständlichkeit für eine breitere Zielgruppe verbessern, einschließlich Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Websites sollten auf die Anwendung von Prinzipien Leichter Sprache überprüft werden, wie klare Struktur, einfache Wörter und kurze Sätze. Nicht jeder Text einer Website muss dabei ein Äquivalent in Leichter Sprache haben. Es reicht eine Überblicksseite, die den Sinn und Inhalt der Website erklärt, im besten Fall durch Illustrationen unterstützt.
Tests mit verschiedenen Browsern und Plattformen: Zur Validierung gehören Tests der Website auf verschiedenen Browsern und Plattformen, um sicherzustellen, dass sie konsistent und barrierefrei funktioniert.
Validierungstools: Es gibt Validierungstools zum Testen der Barrierefreiheit wie WAVE und andere, die ich für das Auffinden von Website-Barrieren nutze.
Ziel ist es, die Konformitätsstufe Level AA (Intermediate) zu erreichen. Mit der Stufe AA wäre eine ausgewogene Barrierefreiheit Ihrer Website erreicht, die ein breites Spektrum von Benutzerbedürfnissen abdeckt. Was die Konzeption und Umsetzung einer neuen Website angeht, ist Barrierefreiheit nicht nur eine technische Angelegenheit, auch eine bewusste Design- und Entwicklungspraxis ist erforderlich.
Private und B2B-Websites sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen. Auch Kleinunternehmen gehören dazu. Als Kleinunternehmen gelten: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und ist die Umsetzung des European Accessibility Act in deutsches Recht. Es verpflichtet deutsche Unternehmen zur Barrierefreiheit nach dem European Accessibility Act und tritt nach einer Übergangszeit zum 28. Juni 2025 in Kraft.
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie. Die Richtlinie wurde am 13. März 2019 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Sie trat im Juni 2019 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten drei Jahre Zeit, die Bestimmungen des Acts in nationales Recht umzusetzen.
European Accessibility Act soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union verbessern. Der European Accessibility Act umfasst folgende Hauptpunkte:
Allgemeine Anforderungen: Festlegung allgemeiner Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.
Elektronische Kommunikationsdienste: Sicherstellung, dass diese Dienste für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind, einschließlich Notrufdiensten.
Bankdienstleistungen: Gewährleistung der Barrierefreiheit von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bankgeschäften, einschließlich Geldautomaten und Online-Banking
E-Commerce: Sicherstellung, dass der Zugang zu Waren und Dienstleistungen im Online-Handel barrierefrei ist.
Transport: Verbesserung der Barrierefreiheit von Personenkraftwagen, Bussen, Zügen, Schiffen und Flugzeugen.
Was hierfür genau zu tun ist, ist in der europäischen Norm EN 301 549 geregelt.
Die Norm EN 301 549 ist eine europäische Norm, die spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festlegt. Sie beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind.
Für Websites und Anwendungen gilt in EN 301 549 der internationale Standard „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.
WCAG 2.1 steht für "Web Content Accessibility Guidelines 2.1" (Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, Version 2.1). Es handelt sich um eine Reihe von Richtlinien und Empfehlungen, der von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) entwickelt wurde. Sie ist konzentriert auf die Barrierefreiheit von Webinhalten für eine Vielzahl von Benutzern wie Menschen mit Behinderungen.
Die WCAG 2.1 definiert vier Grundsätze, die als POUR-Prinzipien bekannt sind:
Perceivable (Wahrnehmbar): Informationen und Benutzeroberflächen müssen für alle Benutzer wahrnehmbar sein, unabhängig von ihrer Wahrnehmungsfähigkeit. Dazu gehören Aspekte wie Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos und deutliche Textkontraste.
Operable (Bedienbar): Die Benutzeroberfläche und Navigation müssen für alle Benutzer bedienbar sein. Dies schließt Tastaturnavigation, ausreichende Zeit für die Interaktion und vermeidbare Bewegungen ein, die Epilepsie auslösen könnten.
Understandable (Verständlich): Informationen und Bedienungselemente müssen verständlich sein. Hierzu gehören eine klare und konsistente Navigation, die sinnvolle Reihenfolge von Inhalten und die Vorhersagbarkeit von Interaktionen.
Robust (Robust): Der Inhalt sollte robust genug sein, um von einer breiten Palette von Benutzergeräten, einschließlich assistiver Technologien, korrekt interpretiert zu werden.
WCAG 2.1 enthält 17 Erfolgskriterien, die spezifische Anforderungen für die Umsetzung dieser Grundsätze festlegen. Die Kriterien reichen von der Strukturierung von Dokumenten über die Bedienbarkeit von Formularen bis hin zur Barrierefreiheit von Multimedia-Inhalten.
Die WAI-ARIA (Web Accessibility Initiative - Accessible Rich Internet Applications) ist eine Spezifikation des World Wide Web Consortium (W3C), die darauf abzielt, die Barrierefreiheit von Webanwendungen und dynamischen Inhalten zu verbessern, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. WAI-ARIA bietet eine Möglichkeit, Informationen über die Semantik und Interaktion von Benutzeroberflächen in Webanwendungen zu deklarieren, die von herkömmlichen HTML-Elementen allein nicht ausreichend beschrieben werden können.
Mit WAI-ARIA können Entwickler bestimmte Eigenschaften von Websites über spezielle ARIA-Attribute definieren. Diese zusätzlichen Informationen helfen assistiven Technologien wie Screenreader dabei, den Inhalt und die Interaktionen besser zu interpretieren und Benutzern mit Behinderungen ein effektiveres Nutzererlebnis zu ermöglichen.
Beispiele für ARIA-Attribute sind "role" (Rolle), "aria-labelledby" (verweist auf eine Beschriftung), "aria-describedby" (verweist auf eine Beschreibung) und viele andere. Die Verwendung von WAI-ARIA ist besonders wichtig in komplexen Webanwendungen.
Anschaulich macht diese Technik der Artikel Einführung in barrierearmes Webdesign mit WAI-ARIA auf Kulturbanause.
Leichte Sprache zielt darauf ab, Informationen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten zugänglich zu machen. Die grundlegenden Merkmale der Leichten Sprache sind:
Einfache Wörter: Die Verwendung einfacher, alltäglicher Wörter anstelle von komplexen Fachbegriffen oder schwer verständlichen Ausdrücken.
Klare Struktur: Eine klare und logische Strukturierung von Sätzen und Abschnitten, um den Lesefluss zu erleichtern.
Kurze Sätze: Die Verwendung von kurzen Sätzen, um die Information leichter erfassbar zu machen.
Begrenzte Informationen: Die Begrenzung der Anzahl von Informationen pro Satz oder Abschnitt, um die Überlastung des Lesers zu vermeiden.
Vermeidung von abstrakten Begriffen: Die Vermeidung von abstrakten Begriffen, wenn möglich, und die Verwendung konkreter Ausdrücke.
Unterstützende Elemente: Die Integration von unterstützenden Elementen wie Bildern oder Symbolen, um die Bedeutung zu verdeutlichen.
Ein aria-label
ermöglicht eine Art Zusatzinformation für HTML-Elemente. Es wird verwendet, um assistiven Technologien wie Screenreadern zusätzliche Informationen zu bieten, wenn der sichtbare Text oder ein Navigationselement nicht aussagekräftig genug ist. So konfiguriere ich im CMS ExpressionEngine Navigationskategorien (z.B. für einen Blog) in der Weise, dass sie erweiterte Information über ihre Inhalte enthalten.
Das aria-label
gehört zur ARIA-Spezifikation (Accessible Rich Internet Applications). ARIA gibt Techniken an die Hand, um Webanwendungen barrierefreier zu gestalten.
Zugänglichkeit von Anfang an: Das CMS sollte von Grund auf unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit entwickelt worden sein. Dies beinhaltet Funktionen wie Tastaturnavigation, Bildschirmlesefähigkeit und ARIA-Labels (Accessible Rich Internet Applications).
Unterstützung von Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Das CMS sollte die WCAG-Richtlinien unterstützen, die ein international anerkannter Standard für Webzugänglichkeit sind.
Anpassbare Vorlagen und Designs: Vorlagen und Designs des CMS sollten bis ins Kleinste anpassbar sein, um verschiedene Arten von Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen, wie z.B. Kontrasteinstellungen, Schriftgrößenanpassung und Farbumkehr.
Integration von Barrierefreiheits-Tools: Das CMS sollte die Integration von spezialisierten Tools zur Verbesserung der Barrierefreiheit, wie Text-zu-Sprache-Software, erleichtern.
Dokumentation und Support: Das CMS sollte ausführliche Dokumentationen zur Implementierung von barrierefreien Funktionen und einen guten technischen Support bieten.
Regelmäßige Updates: Das CMS sollte regelmäßig und unkompliziert aktualisiert werden, um den neuesten Standards der Barrierefreiheit zu entsprechen und um entdeckte Sicherheitslücken zu schließen.
"Accessibility Overlays" haben das Ziel, mit Hilfe von Software Websites barrierefreier zu machen, indem sie automatisch Probleme der Barrierefreiheit beheben. Diese Overlays bieten oft eine Benutzeroberfläche, die es ermöglicht, verschiedene Teile der Website anzupassen, wie zum Beispiel die Schriftgröße, Farbkontraste und die Navigation per Tastatur. Accessibility Overlays für die Barrierefreiheit von Websites sind aus mehreren Gründen nicht zu empfehlen:
Aus diesen Gründen empfehlen Experten für Barrierefreiheit, dass Unternehmen und Website-Betreiber in eine gründliche Überprüfung und manuelle Anpassung ihrer Websites investieren sollten, um der Barrierefreiheit gerecht zu werden. Vertiefende Informationen über Overlay-Tools.
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