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Zwangsumzüge und »Optimierungsgesetz«

22. Mai 2006 um 15:35

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7 Kommentare

  • 1. Markus am 22. Mai. 2006 um 16:25

    naja, zumindest soll die Angemessenheitsgrenze um 50 Euro angehoben werden.

  • 2. Ralph am 22. Mai. 2006 um 16:33

    Hat das der Sozialausschuß beschlossen? Habe nichts über die Sitzung gefunden.

  • 3. Markus am 22. Mai. 2006 um 17:18

    http://www.spd-bochum.de/rat/1198.html
    du liest mein blog nicht :)

  • 4. Ralph am 22. Mai. 2006 um 18:05

    Zumindest gucke ich nicht alle paar Stunden nach, ob Du was gepostet hast. ;)

  • 5. Markus am 22. Mai. 2006 um 20:02

    Also vom Tisch ist das Thema bestimmt nicht. Aber 50 Euro geben gerade bei Miete einen gewissen Spielraum.

    Und falls in der Angelegenheit jemand 50 Euro lediglich als Tropfen auf den Heißen Stein empfindet, sollte derjenige – und das ist nicht gehässig gemeint – sich Gedanken machen, ob er nicht doch auf etwas zu großem Fuss lebt.

  • 6. Ralph am 22. Mai. 2006 um 21:06

    50 Euro sind in dem Fall für viele sicher die Rettung vor erniedrigenden Umzügen. Wenn ich mir vorstelle, wie schwer es auch auf einem entspannten Wohnungsmarkt sein muss, als Erwerbsloser eine neue Wohung zu finden.

  • 7. Andreas Skowronek am 27. Mai. 2006 um 13:09

    @ Markus

    Um jetzt nicht den Eindruck entstehen zu lassen, die ALG II-Empfänger hätten überzogene Ansprüche, hier ein paar Infos:

    1. Der von der Bochumer ARGE definierte Mietzins für einen Quadratmeter beträgt m.W. 4,30 €.

    2. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 45 qm Wohnraum zu.

    3. Und das ist das tatsächliche Problem: In Bochum gibt es kaum freien Wohnraum zu derartigen Konditionen.

Bottombar