Heise warnt: Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle. Wie mache ich das als Freiberufler? Erweitere ich die Signatur oder zeige ich noch über Sehr geehrte Damen und Herren die Umsatzsteuer-ID? Vielleicht wäre der Betreff keine so dumme Zeile für die Steuernummer und die Adresse? Es bleiben doch viele Fragen offen. Der E-Anwalt wird immer dringender, so als Anwaltfilter und Anti-Abmahn-Warnung für Thunderbird und andere Clients.
Nachtrag: Laut akademie.de können sich Freiberufler als entwarnt ansehen. Guter Artikel lesen und verstehen: Jetzt wird’s ernst: Gesetzliche Formvorschriften für geschäftliche E-Mails – via Lazerte
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1 Kommentar
1. Lazerte am 25. Januar. 2007 um 08:48
Das hat sich vermutlich wieder jemand ausgedacht, der sich seine Mails von der Vorzimmerdame ausdrucken und vorlegen lässt.